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Weibliche Wegbereiterin: Maria Otto, die erste Rechtsanwältin Deutschlands

Sie musste kämpfen, bevor Frauen überhaupt Anwältinnen werden durften.

Am 07. Dezember 1922 betrat eine mutige Frau den prächtigen Münchner Justizpalast, um ihren Anwaltseid abzulegen. Es sollte ein Moment werden, der Rechtsgeschichte schrieb: Maria Otto wurde an diesem Tag zur ersten zugelassenen Rechtsanwältin Deutschlands. Hinter ihr lagen Jahrzehnte der Ungewissheit, des Kampfes und einer bemerkenswerten Beharrlichkeit gegen ein System, das Frauen systematisch aus der Justiz ausschloss.

“eine Feministin im besten Sinne“. Was sie damit meint? Eine Frau, die für andere Frauen kämpft. Die sehr genau weiß, worauf sie hinaus will. Dabei kein Aufhebens um ihre eigene Person macht, geschweige denn Krawall. Eine Frau, die bessere Argumente solange auf ihrer Seite versammelt, bis die Gegenseite sich irgendwann fügen muss. Dafür braucht es freilich einen langen Atem.[1] – Zeitzeuginnenaussage einer Mandantin von Rechtsanwältin Otto

 

Ihr Weg in die Männerwelt der Juristerei

Maria Otto wurde am 6. August 1892 in der Oberpfalz geboren und wuchs in einem Zeitalter auf, in dem höhere Bildung für Frauen als überflüssig, wenn nicht gar schädlich galt. Für Generationen von Frauen vor ihr bestimmten die Fürsorge für die Familie, das Gebären von Kindern und die Führung des Haushalts den Alltag. Doch Maria wollte mehr. Sie wagte den Blick über den ihr durch Männer begrenzten Tellerrand hinaus. Angetrieben von einem Traum und befeuert durch ihre Widersacher gelang es ihr, sich durchzusetzen: Sie studierte Rechtswissenschaften – zunächst als Gasthörerin, da Frauen an deutschen Universitäten nicht regulär immatrikuliert werden konnten – und legte 1916 an der Universität Würzburg die akademische Universitätsabschlussprüfung ab, mithin ihr erstes Examen.

Doch das bestandene Examen bedeutete keineswegs den Zugang zum Beruf. Das deutsche Rechtssystem kannte schlicht keine Rechtsanwältinnen. Die Reichsrechtsanwaltsordnung sprach ausschließlich von männlichen Berufsangehörigen, und die herrschende Meinung betrachtete dies nicht als sprachliches Versehen, sondern als gewollte Ordnung. Maria Otto wurde somit als Frau zunächst vom juristischen Vorbereitungsdienst, heute besser bekannt als Referendariat, ausgeschlossen. Dadurch blieb ihr auch die Möglichkeit verwehrt, das zweite Staatsexamen abzulegen. Der Zugang zum juristischen Beruf blieb ihr somit vollständig versperrt. Erst am 6. Februar 1922 wurde Maria Otto mit einer Ausnahmeregelung zum zweiten Staatsexamen zugelassen, welches sie daraufhin erfolgreich ablegte. Jedoch wurde ihr weiterhin der Zugang zum Beruf ausdrücklich, aufgrund ihres weiblichen Geschlechts, verwehrt.

 

Ihr Durchbruch

Erst die Weimarer Republik brachte den entscheidenden Wandel. Artikel 109 Abs. 2 der Weimarer Reichsverfassung garantierte die grundsätzliche Gleichberechtigung von Männern und Frauen. Ein revolutionärer Schritt, dessen praktische Umsetzung jedoch auf sich warten ließ. Obwohl Maria unermüdlich kämpfte, sich bereits unzählige Male gegen ihre männlichen Mitstudenten beweisen musste und die staatlichen Prüfungen erfolgreich ablegte, wurde ihr dennoch der Weg zum Beruf der Anwältin versperrt. Es benötigte erst ein weiteres Gesetz über die Zulassung der Frauen zu den Ämtern und Berufen der Rechtspflege vom 11. Juli 1922, um die letzten formalen Hürden überwinden zu können.

Maria Otto, mittlerweile 30 Jahre alt, reichte umgehend ihren Antrag auf Zulassung ein und wurde schließlich am 7. Dezember 1922 in die Anwaltsliste des Oberlandesgerichts München eingetragen – als erste Frau im Deutschen Reich.

Mittlerweile waren Jahre vergangen, in denen sie für die Öffnung des Berufs kämpfte, Petitionen einreichte und zahlreiche Frauenbewegungen mit ihrer juristischen Expertise unterstützte.

 

Ihr Wirken

Maria Ottos Kanzlei in der Münchner Maximilianstraße spezialisierte sich auf das Familien- und Scheidungsrecht. Doch diese Schwerpunktsetzung war keinesfalls ein Zufall: Die gesellschaftlichen Normen schrieben bislang die rechtliche Unterordnung der Ehefrau fest, und besonders in familienrechtlichen Auseinandersetzungen wurden Frauen stark strukturell benachteiligt. Als Anwältin, die ihre Situation aus eigener Erfahrung verstand, füllte Maria eine Lücke, die viele Mandantinnen schmerzlich ertragen mussten.

Neben ihrer anwaltlichen Tätigkeit engagierte sich Anwältin Otto für die rechtliche Gleichstellung der Geschlechter. Sie hielt aufschlussreiche Vorträge, ermutigte andere Frauen, ihr in den Anwaltsberuf zu folgen und wurde zu einem Sinnbild für den progressiven Wandel der Frauenrolle.

Doch die nationalsozialistische Machtübernahme 1933 bedeutete einen tiefen Einschnitt. Zwar blieb Maria Otto als nichtjüdische Anwältin von den schlimmsten Verfolgungsmaßnahmen verschont, doch das Regime machte keinen Hehl aus seiner Ablehnung berufstätiger Frauen in akademischen Positionen. 90 % der Studienplätze wurden männlichen Studenten vorbehalten, und viele der Frauen, die nach Maria Otto in die Justiz eingetreten waren, wurden verdrängt, ihre Zulassung als Frau zum Richteramt wurde faktisch wieder aufgehoben.

Maria Otto selbst arbeitete jedoch bis zu ihrem Tod unermüdlich als Anwältin und starb am 20. Dezember 1977 in München. Fünf Jahrzehnte nach ihrem historischen Schwur im Münchner Justizpalast.

 

Vermächtnis und Bedeutung

Ottos Lebensweg steht exemplarisch für eine Generation von Juristinnen, die gegen institutionelle Widerstände kämpften, bevor sie überhaupt die Chance erhielten, ihre Fähigkeiten zu beweisen. Ihr Erfolg war nicht das Ergebnis eines einzelnen brillanten Moments, sondern erforderte jahrzehntelange Ausdauer in einem System, das sie kategorisch ablehnte.

Für heutige Juristinnen und Studentinnen mag der freie Zugang zum Anwaltsberuf selbstverständlich erscheinen. Maria Ottos Geschichte erinnert jedoch daran, dass diese Selbstverständlichkeit von Frauen, die oft mehr als die Hälfte ihres Berufslebens warten mussten, bis die Türen sich öffneten, erkämpft worden.

Der Deutsche Anwaltverein vergibt seit 2010 den Maria-Otto-Preis an Anwältinnen, die sich in besonderer Weise für die Gleichstellung in der Anwaltschaft einsetzen. Es ist eine späte, aber verdiente Würdigung einer Frau, deren Name für den Anfang steht. Den Anfang einer Entwicklung, die noch nicht abgeschlossen ist, aber ohne sie nicht denkbar wäre.

Wir als Paragraphinnen Deutschland möchten deshalb dieses Vermächtnis gemeinsam weitertragen, den ungehörten Frauen eine Stimme geben und für ihre Sichtbarkeit in der Juristerei eintreten.

 

[1] Ramge Thomas, in: „Die Kandidatin – oder: Wie Maria Otto erste deutsche Anwältin wurde“; AnwBl 2010, 315-316, S. 315, (zuletzt abgerufen am 28.06.2026).

Laura Herkert

Laura studiert Rechtswissenschaften an der Ruprecht-Karls-Universität in Heidelberg und befindet sich aktuell in ihrer Examensvorbereitung. Nebenbei arbeitet sie als studentische Mitarbeiterin in einer Wirtschafts- und Steuerstrafrechtskanzlei und engagiert sich als Team Member bei den Paragraphinnen Heidelberg. In ihrem Alltag dürfen ausgiebige Coffee breaks und der abendliche Sundowner natürlich nicht fehlen.