Recht und Innovation – passt das zusammen und warum ist das so faszinierend?

Wo Technik auf Recht trifft, beginnt der spannende Alltag von Patentanwältinnen: Sie schützen Innovationen – von KI bis Medizintechnik – und bringen kreativen Fortschritt sicher durch den Paragrafendschungel.

Innovation steht für Kreativität, Fortschritt und den Mut, neue Wege zu gehen. Das Recht hingegen wirkt oft wie das genaue Gegenteil: Es setzt Grenzen, schafft Regeln und sorgt für Ordnung. Doch gerade diese scheinbaren Gegensätze sind es, die eine funktionierende Innovationslandschaft erst ermöglichen.

In diesem Spannungsfeld arbeiten Patentanwältinnen. Sie sind technische Expertinnen und Juristinnen zugleich. Sie unterstützen kleine oder große Unternehmen oder Einzelerfinder dabei, Ihre Erfindungen zu schützen, zu verteidigen oder durchzusetzen. Hierbei beinhaltet diese Tätigkeit einerseits das Verstehen der Details der jeweiligen Innovation in technischer Hinsicht und andererseits die Anwendung rechtlichen Fachwissens in den Anmelde- und Prüfungsverfahren sowie Rechtsstreit-Verfahren zu Patenten und anderen IP Assets wie Gebrauchsmustern, Marken und Designs.

Patentanwältinnen wirken hierbei an vorderster Front von zukunftsweisenden Technologien mit. Sie kümmern sich darum, dass beispielsweise neue Medizintechnik-Geräte, neue Systeme für autonomes Fahren, neue Beschichtungsmaterialien, neue Steuerverfahren für Maschinen und Anlagen, die beispielsweise mit Künstlicher Intelligenz (KI) arbeiten, neue Herstellungsmethoden, ein neues Enzym für Waschmittel, ein neuer Batterietyp, ein neues Abwasser-Reinigungsverfahren und viele weitere Erfindungen umfassend für die Erfinder oder Inhaber geschützt werden. Dies erfordert ein ständiges Durchdringen von technischen Zusammenhängen. Deshalb haben Patentanwältinnen ein naturwissenschaftliches oder technisches Studium absolviert, beispielsweise im Bereich Physik, Elektrotechnik, Maschinenbau, Chemie, Informatik oder Biologie.

Patentanwältinnen in Deutschland und Österreich vertreten ihre Mandanten beim Österreichischen Patentamt oder beim Deutschen Patent- und Markenamt. In Deutschland sind sie auch beim Bundespatentgericht vertretungsberechtigt. Mit einer zusätzlichen Qualifikation als European Patent Attorney können Patentanwältinnen beim Europäischen Patentamt und beim Einheitspatentgericht (UPC) agieren.

Insbesondere in Streitverfahren in IP-Angelegenheiten bei den Zivilgerichten arbeiten Patentanwältinnen mit Juristinnen zusammen, die sich im Bereich Intellectual Property (IP) spezialisiert haben. Dieser Bereich zeichnet sich dadurch aus, dass technische Fragestellungen im Rahmen von juristischen Verfahren diskutiert werden. In der Praxis führen Juristinnen das Verfahren, während die Patentanwältinnen für die technischen Aspekte zuständig sind. Aber auch im Hinblick auf die Entwicklung einer IP-Strategie für Unternehmen, Schutzrechts-Management oder Vertragsrecht (Lizenzverträge, NDAs, Forschungs- und Entwicklungsverträge) arbeiten Juristinnen mit Patentanwältinnen zusammen.  

Dr. Cornelia Müller

Dr. Cornelia Müller ist Patentanwältin und promovierte Physikerin mit Erfahrung in Keramik, Optik, Informatik und Laserspektroskopie. Nach ihrer Promotion am Max-Planck-Institut war sie u.a. bei Bosch und der Bundesdruckerei tätig. Seit 2023 ist sie Partnerin bei WSL Patentanwälte.  Zudem engagiert sie sich für Frauen im MINT-Bereich, insbesondere im Projekt „HerPatent“.