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Hilfe! Mein erster Sitzungsdienst

Von der Vorbereitung bis zur Hauptverhandlung: Ein persönlicher Erfahrungsbericht mit praktischen Tipps für den ersten Sitzungsdienst und einer Checkliste mit hilfreichen Hinweisen für unvorhergesehene Situationen in der Verhandlung.

Vorweg möchte ich die Angst vor dem ersten Sitzungsdienst nehmen. Zumeist werden den Referendarinnen und Referendaren für die erste Sitzung einfachere Fälle zugeteilt, die vom Umfang und der Materie her einfach sind. Gerade in der ersten Sitzung ist eine erfahrene Staatsanwältin oder ein erfahrener Staatsanwalt dabei, um dich zu unterstützen. In der Sitzungsvertretung kannst du nicht viel falsch machen. Und zur Beruhigung: Am Ende entscheidet das Gericht! Der Großteil der Justiz und auch der Anwaltschaft hat Verständnis für Referendarinnen und Referendare. Nach meiner Erfahrung haben sie kein Problem damit, wenn um eine Unterbrechung für Telefonate mit dem zugeteilten Staatsanwalt oder der Staatsanwältin oder für das Abfassen des Plädoyers gebeten wird. Nimm dir die Zeit und trau dich, eine Unterbrechung zu beantragen, bevor du etwas Undurchdachtes beantragst.

Die Vorbereitung der Sitzung

Für einen gelungenen Sitzungsdienst ist die Vorbereitung das A und O. Die Akte für den Sitzungsdienst beinhaltet – je nach Bundesland – entweder die gesamte Akte oder nur die Anklage sowie das Bundeszentralregister (BZR). Setze dich mit der Anklage und den angeklagten Taten auseinander. Schau dir hier insbesondere noch einmal die Tatbestände an sowie eventuelle begleitende Anträge, wie z. B. den Entzug der Fahrerlaubnis, die Einziehung von Taterträgen oder Tatmitteln. Dazu später mehr.

Überlege dir am Tag vorher, ob du alles Notwendige für die Sitzung hast: insbesondere die Robe und eine weiße Bluse, Gesetze, eventuell Kommentare und einen Entwurf des Plädoyers, um dieses mit Stichworten zu ergänzen. Entwirf dir dein Plädoyer vorher und nutze die Standardformulierungen, die du in der Arbeitsgemeinschaft bekommst oder die du dir aus anderen Quellen zusammenschreibst. Hier kannst du dir gerade in der Strafzumessung einige Optionen, die für und gegen die Angeklagte oder den Angeklagten sprechen, als Checkliste aufschreiben und bei Zutreffen ankreuzen. So vergisst du keinen Punkt.

Mache dir vorher klar, was du darfst und wozu du die Einwilligung des betreuenden Staatsanwalts oder der betreuenden Staatsanwältin brauchst. Die Telefonnummer bzw. Durchwahl solltest du dabei haben. Dies ist insbesondere bei Einstellungen sowie beim Rechtsmittelverzicht der Fall. Ebenfalls solltest du bei einem Plädoyer auf Freispruch nochmals Rücksprache halten. Informiere dich im jeweiligen Gerichtsbezirk, wie weit deine eigenen Befugnisse gehen.

Das Buch „Sitzungsdienst des Staatsanwalts“ von Dr. Christian Theiß ist jedenfalls in Bayern ein gängiges, kleines und überschaubares Nachschlagewerk, das sehr kompakt extra für den Sitzungsdienst konzipiert ist und für jede Situation eine Antwort hat. Es enthält auch einen Entwurf eines Plädoyers. Dieses Buch hatte ich in jeder Sitzung dabei und kann es nur empfehlen!

Die Hauptverhandlung

Beim Verlesen der Anklage musst du – wenn es sich um einen Einspruch gegen den Strafbefehl handelt – von der persönlichen Form („Ihnen liegt zur Last; Sie“) vollständig zur allgemeinen Form umformulieren („dem Angeklagten; ihm, der/die Angeklagte“). Ich empfehle dir, dass vorher zu Hause laut zu üben.

Wirke bei der Vernehmung der Angeklagten bzw. des Angeklagten und der Zeuginnen und Zeugen aktiv mit und trau dich auch selbst Fragen zu stellen, um den Sachverhalt mit aufzuklären. Du kannst dir schon vorher und auch während der Verhandlung Fragen überlegen, die für dich offen geblieben sind. Dabei kann und soll die Staatsanwaltschaft auch zugunsten der Angeklagten bzw. des Angeklagten handeln, z. B. kannst du fragen, ob sich um Wiedergutmachung bemüht wurde. Das ist relevant für die Strafzumessung. Mache dir bei deinen Fragen klar, warum du sie stellst und welchen juristischen Schluss du daraus ziehen kannst. Schreibe die wichtigsten Punkte mit, auch wie die Zeuginnen und Zeugen auf dich gewirkt haben und ob diese glaubwürdig waren und ihre Aussage glaubhaft war. Das benötigst du für die Beweiswürdigung.

Zum Schluss kommt der wohl „meistgefürchtetste“ Teil: das Plädoyer. Vor diesem brauchst du überhaupt keine Angst zu haben. Der Ursprung und das Wesen ist zwar die freie Rede und sollte auch als solche gehalten werden. Es folgt jedoch bestimmten Regeln, an denen du dich orientieren kannst und auch sollst. Im besten Fall solltest du frei vortragen. Hier ist jeder anders. Ich persönlich habe mir nur Stichpunkte gemacht, um weiterhin frei zu reden und die Abwägung auch frei vorzunehmen. Andere formulieren gerne aus, um abzulesen. Ich empfehle dir, das Plädoyer nicht auszuformulieren, da du zum einen keine Zeit zum Ausformulieren hast und zum anderen – falls etwas Unvorhergesehenes passiert, was fast immer der Fall ist – nicht flexibel reagieren kannst. Allein der Ausdruck des Aufbaus und die gängigen Formulierungen zu kennen, reicht hier aus.

Halte dich an die Vorbesprechung oder frage noch einmal nach, wenn sich etwas anderes ergibt.

Im Großen und Ganzen wirst du vom Richter oder der Richterin durch die Verhandlung geleitet. Ein Sachverhalt kann sich in einer Sitzung gänzlich anders darstellen, als er der Anklage zugrunde liegt, da die Anklage aufgrund der Aktenlage und der überwiegenden Wahrscheinlichkeit einer Verurteilung gefasst wird. Der persönliche Eindruck kommt erst in der Verhandlung heraus – was gerade für die Strafzumessung von wesentlicher Bedeutung ist. Zeigt sich der/die Angeklagte beispielsweise geständig oder ist das Verhalten geprägt von Reue oder dem Wunsch, einen Schaden wiedergutzumachen, so ist das strafmildernd zu berücksichtigen. Gerade dieser zwischenmenschliche Teil hat mir persönlich stets gefallen, und am Ende des Tages soll ein gerechtes Ergebnis gefunden werden. Daran darfst du nun mitwirken! Ganz viel Erfolg und hoffentlich auch Freude dabei!

Hier kommst du zur downloadablen PDF-Checkliste mit 11 Tipps, die dir Luise Bruhn mit auf dem Weg geben möchte.

Luise Bruhn

Luise Bruhn ist Volljuristin und Mediatorin. Sie studierte Jura an der Universität Würzburg und schloss vor Kurzem erfolgreich ihr Referendariat in Bayern ab. Sie freut sich nun darauf, in das Berufsleben einzusteigen.