Während meines Referendariats konnte ich wertvolle Erfahrungen in Brüssel und Tokio sammeln. Diese Auslandsstationen haben nicht nur meine juristischen Perspektiven erweitert, sondern auch meinen Horizont kulturell und persönlich bereichert.
Der Weg durch das Referendariat scheint auf den ersten Blick klar strukturiert und weitgehend vorgegeben. Mit ein bisschen Engagement und extra Aufwand kann man aber über den klassischen Ablauf hinausgehen und außergewöhnliche Stationen im Ausland absolvieren.
Für mich führte dieser Weg während meines Referendariats in Hessen gleich zweimal ins Ausland: zunächst nach Belgien für die Verwaltungsstation und später nach Japan für die Wahlstation. In Brüssel verbrachte ich zwei Monate bei der Vertretung des Landes Hessen bei der EU und in Tokio drei Monate bei der Kanzlei Sonderhoff & Einsel Law and Patent Office. Diese Stationen haben sich nicht nur geographisch, sondern auch fachlich und kulturell erheblich unterschieden.
Warum überhaupt ins Ausland – und warum Brüssel und Tokio?
Schon immer haben mich fremde Länder und Kulturen fasziniert und auch in beruflicher Hinsicht reizt mich ein internationaler Bezug. Beide Auslandsstationen boten für mich daher die perfekte Möglichkeit zu erleben, wie man als deutscher Jurist im Ausland arbeitet und über den deutschen Tellerrand hinauszuschauen.
Brüssel interessierte mich insbesondere als Zentrum der europäischen Rechtsetzung und Verwaltung und als Hotspot zahlreicher EU-Institutionen. Nachdem ich meine Verwaltungsstation bereits im EU-Ausland verbracht hatte, war für mich klar, dass es für die Wahlstation noch weiter weggehen sollte und bewusst in ein Land, welches sich kulturell deutlich von Deutschland unterscheidet. So fiel die Wahl auf Japan.
Die Suche und Organisation der Stationen
Bei der Suche nach geeigneten Stationen war in beiden Fällen vor allem Internetrecherche hilfreich. Zudem gibt es in Hessen Listen des Oberlandesgerichts mit bereits zugelassenen Ausbildungsstellen, die für einzelne Orte angefragt werden können. Diese haben vor allem für die Verwaltungsstation geholfen, da einige Ausbildungsstellen nicht so präsent sind. In Hessen muss die Ausbildungsstelle zwingend in die Liste aufgenommen sein, um die Station absolvieren zu können. Für noch nicht zugelassene Stellen muss man einen Ausbildungsplan einreichen. Dabei sollte man im Blick behalten, welche Personen als Ausbilder zulässig sind und ob besondere Sprachkenntnisse gefordert werden. Häufig unterscheiden sich Landes- und Arbeitssprache.
Die Bewerbung erfolgte in beiden Fällen unkompliziert per Mail bzw. über Online-Formulare. Hier sollte man sich möglichst frühzeitig darum kümmern. Für Brüssel habe ich mich ein gutes halbes Jahr, für Tokio bereits über ein Jahr im Voraus beworben. In beiden Fällen erhielt ich eine schnelle Rückmeldung und Zusage, sodass ausreichend Zeit für die Vorbereitung blieb.
In organisatorischer Hinsicht war Brüssel vergleichsweise einfach. Für Tokio kamen insbesondere Visum, Auslandskrankenversicherung, Sprachnachweis (glücklicherweise nur für Englisch) und e-SIM hinzu. Auch die Anreise mit dem Flugzeug erforderte mehr Vorlauf als die Zugfahrt nach Brüssel.
Unterschiedlich gestaltete sich die Unterkunftssuche: In Brüssel entschied ich mich frühzeitig für ein AirBnB, in Tokio für ein Share House. Letztere vergeben ihre Zimmer üblicherweise kurzfristig, da die Kündigungsfristen oft nur einen Monat betragen. Das bedeutete für mich, dass ich mich kurz vor meinen schriftlichen Prüfungen noch um meine Unterkunft in Tokio kümmern musste – ein Punkt, den man im Blick behalten sollte. Der Vorteil war, dass ich dort über meine Mitbewohner schnell Anschluss fand.
Rückblickend würde ich vor dem offiziellen Beginn der Station ausreichend Zeit zum Eingewöhnen und Ankommen einplanen. In jedem Fall würde ich mich wieder frühzeitig um die organisatorischen Themen kümmern und ausreichend Puffer einplanen, falls etwas nicht läuft wie geplant.
Zudem ist eine frühzeitige Planung der Finanzierung der jeweiligen Auslandsstation von Vorteil. Für mich war ein Nebenjob während des Referendariats eine gute Option. Zusätzlich sollte man sich bei seiner Dienststelle informieren, welche Kosten übernommen werden und welche Zahlungen einem zustehen. Dies unterscheidet sich nach dem jeweiligen Bundesland und dem Beschäftigungsverhältnis (Beamter oder Angestellter). Dienstreisekosten beinhalteten bei mir Flug- und Bahnkosten, aber kein Zuschuss zur Unterkunft. Zusätzlich konnte Trennungsgeld beantragt werden.
Brüssel – das Herz Europas
Meine Zeit in Brüssel hat mir eindrucksvoll bestätigt, warum die Stadt oft als „Herz Europas“ bezeichnet wird. Die Vielzahl der EU-Institutionen prägt gleichermaßen den Arbeitsalltag und das Stadtbild. Während meiner Station hatte ich die Möglichkeit, mehrere dieser Institutionen zu besuchen. Hierfür wurde mir bewusst Zeit eingeräumt. Ein besonderes Highlight war eine private Führung durch das Europäische Parlament.
Inhaltlich befasste ich mich vor allem mit aktuellen Urteilen des EuGH und EGH, die ich regelmäßig für den Bericht aus Brüssel aufarbeitete. Hinzu kamen zahlreiche Veranstaltungen zu aktuellen europäischen Themen, welche von verschiedenen Vertretungen und Institutionen in Brüssel ausgerichtet wurden. Dabei ist die Arbeit stets stark institutionell und politisch geprägt und bezieht sich größtenteils auf aktuelle rechtliche Entwicklungen auf europäischer Ebene.
Durch die vielen Institutionen ist Brüssel auch gerade für deutsche Referendare ein Hotspot. Hier findet man schnell Anschluss, trifft regelmäßig bekannte Gesichter auf Veranstaltungen wieder und kann sich unkompliziert vernetzen.
Tokio – ein Perspektivwechsel
Tokio bot einen starken Kontrast, insbesondere hinsichtlich der Arbeitskultur und Organisation. Großraumbüros sind hier besonders beliebt, Präsenz im Büro hat einen hohen Stellenwert, und Hierarchien sowie Kommunikationsformen unterscheiden sich deutlich von deutschen Gepflogenheiten. Insbesondere mein Ausbilder in der Kanzlei hat mir dazu Einblicke und Informationen gegeben, in jedem Fall ist es hilfreich sich vorab zu den Gepflogenheiten zu informieren.
Nicht zu unterschätzen ist in Japan die Sprachbarriere. Zwar sind viele Beschilderungen auch auf Englisch, im Alltag – etwa im Restaurant oder bei Kontakt mit Dienstleistern – stößt man aber häufig schnell an Grenzen. Mit Gesten, wenigen Worten und im Notfall mit Übersetzungsapps ist eine Verständigung in der Regel aber möglich. Hilfreich ist es auch, sich vorab über öffentliche Verkehrsmittel und grundlegende Abläufe zu informieren und sich spätestens bei der Ankunft Bargeld zu besorgen, da Kartenzahlung nicht überall akzeptiert wird.
Die Kanzlei, in der ich tätig war, beschäftigt sowohl japanische als auch deutsche Mitarbeiter, überwiegend Rechtsanwälte und Patentanwälte. Inhaltlich ist sie auf Marken- und Patentrecht spezialisiert. Aufgrund des internationalen Mandatkontextes spielte auch das Internationale Privatrecht immer wieder eine Rolle. Hinzu kamen gesellschaftsrechtliche und erbrechtliche Fragen, die häufig im Zusammenhang mit grenzüberschreitenden Sachverhalten standen. Sprachlich habe ich auf Deutsch und Englisch gearbeitet. Interne Besprechungen wurden allerdings regelmäßig auf Japanisch geführt.
Besonders spannend war für mich die Handhabung grenzüberschreitender Sachverhalte. In der Praxis treten immer wieder rechtliche Probleme auf, welche theoretisch noch nicht abschließend geklärt sind und in manchen Fällen nicht einmal diskutiert werden. Dennoch muss für diese Fälle eine praxistaugliche Lösung gefunden werden. Bedingt durch die unterschiedlichen kulturellen Hintergründe der Beteiligten kam es häufig zu unterschiedlichen Herangehensweisen und Sichtweisen bei demselben Sachverhalt.
Länder und Kulturen erleben
Neben der Arbeit blieb auch ausreichend Zeit beide Länder kennenzulernen. Sowohl Belgien als auch Japan lassen sich hervorragend mit dem Zug bereisen, in Japan bei längeren Strecken (insbesondere auf die Inseln) ergänzend auch mit dem Flugzeug. Diese Reisen haben die Stationen in besondere Weise bereichert und die kulturellen Erfahrungen vertieft.
Fazit: Horizonte erweitern in jeder Hinsicht
Auslandsstationen im Referendariat sind eine außergewöhnliche Möglichkeit, den eigenen Horizont zu erweitern – sowohl fachlich, kulturell als auch persönlich. Beide Stationen haben mir nicht nur juristische Einblicke, sondern auch wertvolle Erfahrungen, neue Perspektiven und persönliche Kontakte gebracht, die weit über das Referendariat hinauswirken.
Wir freuen uns, dass der Artikel zusätzlich in der Printausgabe „mylawguide“ unseres Kooperationspartners IQB Career Services erscheinen wird.
Dr. Elena Krenn studierte Rechtswissenschaft an der Friedrich-Schiller-Universität in Jena. Während ihres Referendariats absolvierte sie ihre Verwaltungsstation in Brüssel und ihre Wahlstation in Tokio.
Sie ist seit November 2025 Teammitglied in München bei den Paragraphinnen.