Ilka Schmalenberg wollte nur arbeiten – und wurde über Nacht selbstständig. Heute führt sie ihre Kanzlei genau so, wie sie es sich früher nicht zu träumen gewagt hätte.
Ein ganz klares Nein. Ich habe bis zum Abschluss des zweiten Staatsexamens nicht einmal gewusst, „was ich überhaupt mal später werden möchte“. Schon das Jurastudium war eher eine spontane Eingebung, als von langer Hand geplant.
Ich selbst komme aus einer typischen Arbeiterfamilie. Mein Vater ist Eisenflechter und meine Mutter hat noch während meines Abiturs eine Umschulung zur Heilerziehungspflegerin gemacht und in einem Heim für schwerstmehrfachbehinderte Kinder und Jugendliche gearbeitet. Meine Schwester war die erste in der Familie, die ein Abitur gemacht und die Universität besucht hat. Diesen Ehrgeiz und das Durchhaltevermögen habe ich schon als Jugendliche sehr bewundert und wollte mithalten. Ich wollte es mir und meiner Familie beweisen, ganz in Eigenleistung etwas ganz Besonderes zu schaffen. Das juristische Staatsexamen!
An den Beruf der (selbständigen) Anwältin habe ich damals noch nicht gedacht. Ich wollte mir zunächst ein Fundament schaffen, um später mal „viel Geld“ zu verdienen und es im Leben etwas leichter zu haben als meine Eltern vielleicht.
Die erste Vorlesung war eher ernüchternd. Im großen Vorlesungssaal saßen etwa 350 Erstsemester und der Dekan hielt seine typische Ansprache: „Schauen Sie nach links und nach rechts. Beide Plätze werden schon im nächsten Semester nicht mehr besetzt sein. Eine Hälfte bricht ab und die andere besteht das Examen endgültig nicht!“ So oder so ähnlich lautete die Ansprache an die Erstis an vielen juristischen Fakultäten deutschlandweit, wie ich später erfahren habe.
Challenge accepted! Wenn jemand behauptet, dass ich etwas nicht kann, dann mache ich es erst recht. Auch wenn das Studium mit viel Selbstzweifel, Tränen und Abbruchgedanken gespickt war. Sowohl im Studium als auch im Referendariat wurde uns vermittelt, dass man es nicht erfolgreich in das Berufsleben schaffen werde ohne entsprechendes Prädikatsexamen. Eine Anstellung in einer Kanzlei finde man nur mit Bestnoten, sonst müsse man es gar nicht erst versuchen. Ich hatte bis dato sowieso nur Vorurteile gegenüber dem Anwaltsberuf und konnte mir ausgerechnet diese Art der Tätigkeit nicht vorstellen. Anwalt würde man nur werden, wenn man in der Kanzlei der Eltern einsteigt. Sonst kannte ich auch nur die verstaubten Kanzleien, wo sich die Anwälte in Ihrem Zimmer eingesperrt haben und über Aktenbergen brüteten. Sie kamen ganz früh und gingen, wenn es schon dunkel war. Dann gab es noch den Schrank mit den Akten, die wegen horrender offener Forderungen nicht abgelegt werden konnten.
Im Rahmen des Referendariats hat mir dann auch ausgerechnet die Verwaltungsstation am besten gefallen. Diese habe ich in der Senatsverwaltung für Arbeit und Soziales in Berlin absolviert und habe für meine Arbeit echte Anerkennung gefunden. Nach der bisher gelebten Ellenbogenmentalität und das Rumgenörgel von Ausbildern eine ganz neue Erfahrung für mich. Auch das Rechtsgebiet – das Sozialrecht – lag mir.
Nach dem zweiten Staatsexamen habe ich mich auf Veranlassung der Agentur für Arbeit auch als Anwältin in Kanzleien bewerben müssen, aber nicht einmal Antworten erhalten. Nach meinem Abschluss 2014 war es nicht so, dass man händeringend nach neuen KollegInnen gesucht hat. Erst recht nicht nach denen mit untauglichen Examensnoten. Auch für Anstellungen in Unternehmen habe ich mich beworben und keine Antwort oder nur Absagen bekommen. Die Auswahlverfahren im öffentlichen Dienst haben auch ewig gedauert.
Worauf möchte ich hinaus? Ich möchte nicht (nur) über das Studium und die Ausbildung schimpfen. Ich möchte klarstellen, dass das kräftezehrende Studium und die anschließende Ausbildung meine nervlichen und finanziellen Reserven aufgebracht haben. Ich hätte nicht einmal die Zeit gehabt, mir darüber Gedanken zu machen, ob und wie man sich selbständig macht. Diese Aufgabe schien mir ohne Berufserfahrung, ein entsprechendes Netzwerk oder finanzielles Auffangnetz unmöglich.
Ich wollte eher den Studienkredit zurückzahlen, als neue Schulden machen, wie etwa für einen Gründungskredit.
Ich habe dann eine Stellenanzeige einer Sozialrechtskanzei in Berlin entdeckt und mich da beworben. Ich wollte nicht arbeitslos sein und zumindest schon Erfahrungen in meinem mir erwählten Rechtsgebiet sammeln. Die Tätigkeit war dann leider nicht in Anstellung, sondern lediglich in Freier Mitarbeit möglich. Nachdem das Vorstellungsgespräch sehr gut lief, habe ich mich quasi über Nacht selbständig gemacht und wurde Anwältin.
Ich hatte nicht viel Zeit zum Nachdenken. Wenn ich heute auf mein erstes Berufsjahr als Anwältin zurückblicke weiß ich gar nicht mehr, wie man mich von der Freien Mitarbeit überzeugt hatte. Und das erste Berufsjahr war schrecklich! Die Selbstständigkeit und Gründung einer sog. Wohnzimmerkanzlei war für mich aber angesichts der schlechten Arbeitsmarksituation der einzige Weg aus der Arbeitslosigkeit. Eine Kanzleigründung an sich ist ganz einfach: Zulassung bei der zuständigen Rechtsanwaltskammer beantragen und ein Schild an den Briefkasten hängen. Jedoch gehen mit der Gründung Existenzängste einher. Ich hatte keinen Partner, der mit seinem Einkommen die Zahlung der Miete gesichert hätte. Ich war plötzlich freiwillig gesetzlich Krankenversichert und wurde auf den Höchstsatz geschätzt. Ich musste mich durch meine schwierigen sozialrechtlichen Akten arbeiten und eigene Kämpfe gegen den Behördenwahnsinn ausfechten. Auch mit steuerlichen Themen musste ich mich auseinandersetzen, wie der Umsatzsteuervoranmeldung. Gründungszuschuss habe ich nicht einmal beantragt, da das schon der Karriereberater der Bundesagentur verhindert hat. Da kam dann auch wieder der falsche Stolz in mir hoch und ich habe mir gesagt, ich schaffe das auch ohne fremde Hilfe.
Die Sorgen, ob ich diese schwierigen vielfältigen Aufgaben – von denen ich zuvor nicht einmal wusste, dass man diese hat – bewältigen kann, waren jedoch schnell verflogen. Ich war sehr wohl in der Lage mich in neue Themen einzulesen, beim Finanzamt anzurufen oder mich zu organisieren.
Die Freie Mitarbeit ist eine gute Gelegenheit für Junganwälte in den Beruf zu starten. Die eigentliche Mandantenakquise und Personalmanagement, bleibt beim Kanzleiinhaber hängen. Als Freie Mitarbeiterin musste ich nur zusehen, dass ich genug Fälle bearbeite oder abschließen kann, um auch ein ausreichendes Einkommen zu haben. Die finanziellen Sorgen haben mich tatsächlich noch mehrere Jahre begleitet.
Das hätte aber nicht so sein müssen, wenn ich früher meinen Wert erkannt und auch eingepreist hätte. Das gilt nicht nur den Mandanten gegenüber sondern auch gegenüber ehemaligen Geschäftspartnern und Auftraggebern.
Ich habe mittlerweile die dritte Kanzlei gegründet und denke bei meinem dritten Anlauf alles richtig gemacht zu haben. In den ersten beiden Berufsjahren war ich als freie Mitarbeiterin tätig und habe mich darauf konzentriert so viel Berufserfahrung, wie möglich zu sammeln. Ich habe dabei beobachtet, was die Auftraggeber für Marketingkanäle verwenden, wie sie ihre Kanzlei strukturieren und das Personal führen. Ich habe sowohl Gutes als auch abschreckend Negatives gelernt. Im Rahmen dieser Tätigkeit habe ich meine ehemalige Geschäftspartnerin und Kollegin kennengelernt. Durch sie hatte ich die Möglichkeit die Gründung einer Partnerschaftsgesellschaft aus Steuerberatern und Rechtsanwältinnen zu begleiten. Das Ergebnis war genau das, was ich eigentlich nicht wollte: morgens die erste im Büro zu sein und abends das Licht auszuschalten sowie am Wochenende ackern. Das Konto war am Monatsende auch nicht voller. Und dennoch hatten wir unheimlich viel Spaß, krasse Erlebnisse, viele Learnings und ich habe mich persönlich sehr viel weiterentwickelt.
Dann kam Corona und mein Fokus hat sich verändert. Plötzlich publizierte ich zum Thema Kurzarbeit, die Mandantenzahl nahm ab und die Gerichte terminierten nicht. Die Entschleunigung trug dazu bei, dass ich die Gelegenheit hatte über meine vergangenen Berufsjahre nachzudenken und meine Arbeitsweise zu überdenken. Ich habe mir die Frage gestellt, ob die Art wie ich arbeite wirklich das ist, was ich möchte und ob mich die Arbeit in der Kanzlei erfüllt.
Zu dieser Zeit lernte ich meinen jetzigen Ehemann kennen und ich stand vor der Wahl in Berlin so weiter zu machen wie bisher und mit der Kanzlei weiter zu wachsen oder nach Franken zu ziehen und noch einmal neu anzufangen. Klar war für mich: Eine Anstellung kam für mich nicht mehr in Frage.
Ohne Mandanten und ohne Netzwerk habe ich dann eine Kanzlei in Nürnberg gegründet. Dieses Mal bin ich aber überlegter vorgegangen. Ich habe wochenlang über meine neue Website gebrütet, die dann wieder verworfen und in professionelle Hände gegeben. Ein Investment, dass sich heute nachweislich ausgezahlt hat. Ich hatte dieses Mal sogar einen Businessplan. Ich kannte ja nun die erforderlichen Kennzahlen eines Unternehmens auf Ausgaben- und Einnahmenseite. Die ersten Räumlichkeiten musste ich nur nach Bedarf zahlen und habe sonst im Homeoffice gearbeitet. Ich konnte gesund wachsen. Ich hatte nun auch den Vorteil, egal was mit meiner Kanzlei passieren würde, wäre ein zweites Einkommen vorhanden, um die laufenden Kosten zu decken und auch mal in den Urlaub zu fahren.
Die Gründung war weniger mit finanziellen Sorgen, sondern viel mehr mit positiver Aufregung und Spaß verknüpft. Auch wenn mal etwas schief ging, konnte man die der Renovierung (man könnte es auch Kernsanierung nennen) der neuen Kanzleiräumlichkeiten durchgeführt hat.
Die nächste Herausforderung war dann die Personalsuche. Als Einzelanwältin kann man durchaus auch ganz ohne Personal arbeiten. Ich arbeite jedoch lieber im Team und finde, dass man auch mal als Chefin Ferien machen kann und nicht immer die Erste am Telefon sein muss. Nach meiner Gründung im Juli 2021 habe ich schon im März 2022 die neuen Räumlichkeiten bezogen und zwei Mitarbeiter in Teilzeit im Sekretariat beschäftigt. Zum Ende des Jahres war ich dann auch schon bereit für den ersten angestellten Anwalt.
Bei der Kanzleigründung ist für mich besonders wichtig, ein Businessplan, die Spezialisierung auf ein oder zwei Rechtsgebiete und die Festlegung einer Zielgruppe. Mit der richtigen Unterstützung, egal ob Partner, Netzwerk oder schon eigene Mitarbeiter, kann das auch funktionieren. Man muss nur hinter sich und seinen Entscheidungen stehen und auch Durchhaltevermögen zeigen.
Einfach Alles. Das Studium und die Ausbildung im Referendariat sind nicht gerade darauf ausgelegt, aus uns fertige RechtsanwältInnen zu machen. Zwar haben wir die rechtliche Expertise einen uns unbekannten Sachverhalt rechtlich zu würdigen und eine Klageschrift zu verfassen, dafür fehlt es uns aber am wirtschaftlichen Verständnis ein Mandat kostendeckend oder gar gewinnbringend zu bearbeiten. Weder weiß man am Anfang, wie man ein Mandat führt, welche berufsrechtliche Pflichten uns treffen, geschweige denn, wie man eine Kanzlei führt. Auch andere Softskills bleiben bei der Ausbildung auf der Strecke. Statt Verhandlungssimulation und Prozesstraining hätte ich auch gerne mal ein Führungskräftetraining besucht.
Ich akquiriere meine Mandate ausschließlich durch Onlinemarketing. Dazu gehören meine Website und Bewertungsportale wie anwalt.de, werkenntdenbesten.de oder Google. Meine Website ist mein Aushängeschild. Durch diese können sich potentielle Mandanten ein erstes Bild über meine Kanzlei, Kolleginnen und mich sowie unsere Arbeitsweise machen. Social-Media wirkt dabei unterstützend, wobei ich bei der überschaubaren Zahl an Followern keine Mandate dadurch akquiriere.
Nach drei Jahren ist unsere Kanzlei schon in der Metropolregion Nürnberg etabliert und wir erhalten immer mehr Mandate durch Empfehlungen. Auch für potentielle Mitarbeiter werden wir immer attraktiver.
Mit der Gründung habe ich gleich einen Instagram-Account und YouTube-Kanal eröffnet. Als ausschließlich für Arbeitnehmer tätige Kanzlei haben wir auch eine feste Zielgruppe und ich poste immer mal wieder kurze Erklärvideos. Je nach Brisanz des Themas habe ich mal mehr oder weniger Reichweite. Jedoch kommen über diese Kanäle immer typische Anfragen zur kostenlosen Ersteinschätzung, ohne Unterlagen, ohne näheres Hintergrundwissen. Da sind andere Kolleginnen affiner und habe Social-Media für sich als Marketing-Plattform entdeckt.
Jedoch haben mein Branding in den Social-Media-Kanälen wie LinkedIn und Instagram einen positiven Beitrag zur Personalbeschaffung beigetragen. So hat mir mal meine Mitarbeiterin erzählt, dass sie mir vor der Einstellung schon auf Instagram gefolgt ist und sich gesagt hat: „Die ist cool, für so eine Chefin würde ich mal gerne arbeiten.“ Nachdem Sie mitbekommen hat, dass ich eine Stelle für eine Rechtsanwältin frei habe, hat sie sich just bei mir vorgestellt.
Durch Instagram habe ich auch ein großes Netzwerk mit KollegInnen aufbauen können. Als ich allein in Nürnberg gestartet bin, kannte ich niemanden. Mittlerweile kenne ich ArbeitsrechtsanwältInnen in der gesamten Bundesrepublik und wir tauschen uns über arbeitsrechtliche Fälle und sozialversicherungsrechtliche Probleme aus. Sogar enge Freundschaften sind dadurch entstanden.
Ich kann Social Media aus meinem Kanzlei Alltag nicht wegdenken.
Ich wusste zunächst nicht, was das Impostor-Syndrom bedeutet. Aber nach eingehender Google-Recherche habe ich mich tatsächlich ertappt gefühlt. Meine beruflichen Erfolge würde ich zwar nicht einfach dem Glück zuschreiben, aber ich hatte stets die Angst als Versager oder inkompetent wahrgenommen zu werden.
Allein im Studium so hart zu arbeiten und dann eine Klausur gerade so bestanden zu haben, war für mich schrecklich. Lernen und Leistung hat sich nicht ausgezahlt. Auch im späteren Berufsleben hat sich übermäßige Leistung nicht bezahlt gemacht. Dies kann daran gelegen haben, dass ich nicht selbstbewusst genug aufgetreten bin oder ich mich immer gegen männliche Kollegen behaupten musste. Ein paar Beispiele: In meiner Tätigkeit als freie Mitarbeiterin, habe ich nachweislich den höchsten Umsatz im Vergleich zu anderen Kollegen gebracht. Insbesondere weil ich übermäßig viel Leistung erbracht habe. Dennoch waren Verhandlungen um die Erhöhung meiner Umsatzbeteiligung schier unmöglich. Leistung machte sich nicht bezahlt. Ein kollegialer Austausch mit ehemaligen (männlichen) Kollegen war ebenso kaum möglich. Wenn ich einen wirklich schwierigen und haftungsträchtigen Fall hatte und eine Frage hatte, erhielt ich Antworten, wie „Hast du einen Stromausfall? Warum weißt du das nicht?“ Wohlwissend, dass es mein Gegenüber auch nicht wusste. Gerade als Berufsanfängerin gab es oft die Situation, dass Mandanten nicht von mir sondern „vom Chef“ vertreten werden wollten. Ich wurde wegen meines Geschlechts und meines Alters in Frage gestellt. Oft wurde ich gefragt, ob ich es denn mit dem Gegner – dem harten Hund – aufnehmen könne. Sogar mit zwei Fachanwaltstiteln, eigener Kanzlei und eigenen MitarbeiterInnen, frug mich ein Kollege, ob ich denn nicht für ihn (aus meiner Sicht für einen Hungerlohn) arbeiten wolle. Auch wenn ich mir schlagfertige Sprüche parat legen würde, würde ich die Vorstellung meines Gegenübers über mich nicht ändern. Gerade weil sie mich nicht kennen.
Ich habe mittlerweile zwei angestellte Rechtsanwältinnen und Sie werden von mir soweit gefördert, indem sie den Fachanwaltstitel in meiner Kanzlei erreichen können. Wir bilden uns stetig fort und spornen uns gegenseitig zu Bestleistungen an. Wenn eine von uns Gefahr läuft sich selbst kleiner zu machen als sie ist, oder von Kollegen und Mandanten droht auf der Nase herumtanzen zu lassen, greift eine andere ein und feuert sie an.
Es gibt eine lange Liste von Softskills, um als Anwältin für Arbeitsrecht erfolgreich zu sein. Besonders wichtig ist mir aber die Authentizität. Ich vertrete ausschließlich ArbeitnehmerInnen im Arbeitsrecht mit allen Sorgen, die etwa mit der Beendigung des Arbeitsverhältnisses verbunden sind. Meine besonderen Kenntnisse im Sozialrecht verschaffen mir dabei einen ganzheitlichen Blick. Ich habe auch den Vorteil, dass ich nicht völlig schizophren vor Gericht auftreten muss. Ich kann eine fristlose Kündigung aus verschiedenen Gründen immer wieder für unwirksam erachten und muss bei einer möglichen Arbeitgebervertretung bei ähnlichem Sachverhalt nicht entgegen meiner vorherigen Argumentation vortragen. Das schätzen auch unsere Mandanten und kommen gerade deshalb zu uns und empfehlen uns auch weiter.
Ein weiterer Erfolgsgarant ist die Spezialisierung. Es gibt noch genug Generalisten unter uns AnwältInnen und in manchen Regionen wird das auch erforderlich sein. Ich selbst würde meinen Fall aber auch nur einen auf ein bestimmtes Rechtsgebiet spezialisierten Rechtsanwalt anvertrauen. Sogar im Arbeitsrecht könnte man sich noch auf Teilbereiche spezialisieren. Der Vorteil ist auch die Effizienz, mit der man einen Fall bearbeitet. Als Generalist müsste man jeden Fall wie ein Berufsanfänger über Stunden bearbeiten, müsste Gesetze und Rechtsprechung nachlesen, recherchieren und grübeln. Klar gibt es das auch in seinem eigens gewählten Rechtsgebiet auch aber nicht in diesem Umfang.
Da ich womöglich auch an dem Impostor-Syndrom leide, wäre das schwierig zu beantworten. Mir ist jedoch bewusst, dass der Erfolg nicht allein von der Kanzleigröße, der Anzahl der Mitarbeiter, dem Umsatz oder einer Followeranzahl bei Instagram abhängig ist. Auch kann ich meinen Erfolg nicht mit anderen Messen, da nicht jede Kanzlei miteinander vergleichbar ist. Für jeden Kanzleiinhaber ist es wichtig seinen persönlichen Erfolg zu definieren. Ich selbst bin stolz darauf eine Kanzlei nach meinen Vorstellungen zu führen. Ich gehe jeden Tag gerne zur Arbeit, weil mich ein tolles Team begrüßt. Ich arbeite total gerne mit meinen Kolleginnen zusammen und wir haben auch mal Zeit für ein Späßchen. Diese Freude an der Arbeit überträgt sich auch in die Mandatsbearbeitung, sodass wir ein gutes Verhältnis zu unseren Mandanten haben und mit einem zufriedenen Gefühl zurücklassen, sich an die richtige Anwältin gewandt zu haben. Ich habe noch nicht das ersehnte „viele Geld“ wie aus meiner jugendlichen Vorstellung auf meinem Konto, aber habe ein gutes Auskommen. Und ganz bestimmt auch mehr als ich als Anfängerin mal gedacht habe, verdienen zu können.
Eure Interviewanfrage macht mir bewusst, dass ich mittlerweile auch in der Außenwirkung eine erfolgreiche Kanzlei führe und echtes Interesse bei meinen KollegInnen geweckt habe. Es ist schön auf 10 Jahre Erfahrung der Selbständigkeit zurückzublicken und diese mit jungen KollegInnen teilen zu können.
Ich rate allen jungen Frauen, die Anwältinnen werden möchten, dass sie sich ein starkes Netzwerk aufbauen. Wenn man schon selbst nicht in der Lage ist sich auf die Schulter zu klopfen, so wird es immer jemanden im Umfeld geben, der einem zujubelt und bei schwierigen Entscheidungen unterstützt. In einem Netzwerk finden sich auch KollegInnen, die dieselben oder ähnliche Erfahrung gemacht haben und auch gerne teilen. So kann ein adäquater Austausch von Erfahrungen und Wissen stattfinden.
Erfahrungsgemäß müssen sich Frauen in der Arbeitswelt immer mehr anstrengen als Männer. Um dieselbe Anerkennung und denselben Respekt zu erhalten, geben wir uns mehr Mühe, lesen viel mehr nach und recherchieren länger, um unserer Auffassung mehr Ausdruck zu verleihen. Unter gleichgesinnten muss man das nicht.
Eine liebe Kollegin oder Freundin muss man nicht erst von sich überzeugen, sie spornt dich auch so an und klopft dir ungefragt auf die Schulter. Die wachsende Anerkennung wirkt dann auch dem Impostor-Syndrom entgegen.
Lass dir nicht von anderen Leuten einreden, dass du etwas nicht kannst. Mach es einfach!
Ilka Schmalenberg
Ilka Schmalenberg ist seit 2018 sie als Fachanwältin für Arbeitsrecht und Sozialrecht qualifiziert. Nach ihrem Umzug von Berlin nach Nürnberg gründete sie 2021 die Kanzlei Schmalenberg mit dem Ziel, eine spezialisierte Arbeitnehmerkanzlei aufzubauen. Inzwischen beschäftigt die erfolgreiche Kanzlei mehrere Angestellte.